Vergütung des Vorstands
Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder der DEUTZ AG setzt sich aus fixen und variablen Vergütungskomponenten sowie aus der Zahlung eines Betrags zur Altersversorgung zusammen. Die fixe Komponente wird monatlich als Grundgehalt ausgezahlt. Die variable Vergütung ist erfolgsabhängig und besteht aus zwei Teilen: Zum einen erhält das Vorstandsmitglied eine Tantieme, deren Berechnung von der Erreichung bestimmter Ziele abhängig ist. Zum anderen erhält es Virtuelle Performance Shares mit langfristiger Anreizwirkung. Für die Altersversorgung wird ein Betrag in eine Unterstützungskasse gezahlt; ein weiterer Anspruch auf Ruhegeld oder Hinterbliebenenversorgung besteht nicht.
Die Berechnung der Tantieme für ein Geschäftsjahr richtet sich nach dem Grad der Erreichung von quantitativen Erfolgszielen; dieser wird jährlich gemessen (Kurzfrist-Ziele). Zahl, Inhalt und Gewichtung der Kurzfrist-Ziele werden jährlich nach Anhörung des Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. Die minimale Zielerreichung für die Gewährung einer Tantieme beträgt 75 %; die maximale für die Gewährung der Tantieme relevante Zielerreichung beträgt 150 %. Der sich bei maximaler Zielerreichung ergebende Höchstbetrag der Tantieme ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstvertrag. Von der Tantieme für ein Geschäftsjahr werden lediglich 60 % nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres ausgezahlt. Jeweils 20 % der Tantieme werden bei Erreichung weiterer mittelfristiger Erfolgsziele (Mittelfrist-Ziele) ein bzw. zwei Jahre später ausgezahlt, wobei sich der Betrag der Auszahlung nach dem Grad der Erreichung der entsprechenden Mittelfrist-Ziele, maximal 150 %, richtet. Auch insoweit sind die jeweiligen Höchstbeträge der weiteren Auszahlungen vertraglich vereinbart. Die Ziele werden bereits zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt, für das die Tantieme gewährt wird.
Einzelheiten hinsichtlich der Virtuellen Performance Shares sind in einem Long-Term-Incentive-Plan Vorstand (LTI-Plan Vorstand) geregelt, der Teil der vertraglichen Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern ist. Die Anzahl der einem Vorstandsmitglied zugeteilten Virtuellen Performance Shares ergibt sich für jedes Jahr aus dem vertraglich festgelegten Euro-Betrag, geteilt durch einen Referenzkurs. Der Referenzkurs entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der DEUTZ AG im Xetra-Handel (oder einem gleichwertigen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den 60 Börsenhandelstagen vor dem Zuteilungszeitpunkt. Virtuelle Performance Shares begründen nach Maßgabe der in dem LTI-Plan Vorstand geregelten Bedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Barbetrags. Der Barbetrag pro Virtuellen Performance Share entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der DEUTZ-Aktie im Xetra-Handel (oder einem gleichwertigen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 60 Börsenhandelstage vor Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab Zuteilung und ist auf das 1,5-Fache des Referenzkurses begrenzt. Die Entstehung des Barzahlungsanspruchs setzt jedoch voraus, dass entweder der Börsenkurs der DEUTZ-Aktie gegenüber dem Referenzkurs um mindestens 30 % gestiegen ist oder dass der Börsenkurs der DEUTZ-Aktie sich während der Wartezeit um mindestens 10 Prozentpunkte besser entwickelt hat als der MDAX (oder ein zukünftiger Index, der den MDAX ersetzt). Im Übrigen wird vorausgesetzt, dass das Vorstandsmitglied ein Eigeninvestment erbringt, indem es pro 20 zugeteilte Virtuelle Performance Shares eine DEUTZ-Aktie halten muss.
Die variable Vergütung ist so ausgestaltet, dass ihr überwiegender Teil auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage beruht. Die Vergütungsstruktur ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Als Nebenleistungen erhalten die Vorstandsmitglieder insbesondere einen Dienstwagen zur Nutzung, Reisekostenerstattungen sowie Zuschüsse zu Versicherungen.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Vorstandsvertrags ohne wichtigen Grund erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe seiner Gesamtbezüge für die Dauer der ursprünglichen Restlaufzeit, höchstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren. Die Höhe der Gesamtbezüge bestimmt sich für die Zwecke dieser Abfindung nach der für das letzte volle Geschäftsjahr bezogenen Gesamtvergütung und gegebenenfalls nach der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr (Abfindungs-Cap nach Nr. 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex).
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Dr. Helmut Leube und Dr. Margarete Haase enthalten für den Fall eines Kontrollwechsels eine spezielle Regelung. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Kapitel »Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB«.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Gesamtbezüge des Vorstands entsprechend der Empfehlung des Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015. Dieser Empfehlung folgend werden die im Geschäftsjahr gewährten Zuwendungen und die tatsächlich ausgezahlten separat dargestellt.
Die gewährten Zuwendungen der Mitglieder des Vorstands verteilen sich wie folgt: